In den meisten Fällen lautet die Antwort auf die, im Leben gestellten, Fragen „Kommt drauf an“. Allerdings lautet die einzig richtige Antwort auf die Frage, ob man nach einem Verkehrsunfall anwaltlichen Rat einholen soll „Ja“!
Selbst wenn Sie und die den Unfall aufnehmenden Polizeibeamten davon ausgehen, dass die Schuldfrage eindeutig ist, bedeutet dies nicht, dass Sie keinen Anwalt zur Regulierung Ihres Schadens benötigen. Denn auf Seiten der Versicherungen sitzen juristisch versierte Sachbearbeiter, oft sogar Juristen, die Ihnen als juristischen Laien gegenüber überlegen auftreten. Dabei ist deren Ziel, den Schaden so gering wie möglich zu halten, im Idealfall nichts zahlen zu müssen, mithin auf Ihrer Seite so viel zu kürzen wie nur möglich. Hierzu bedienen sich viele Versicherungen sehr kreativen und unvertretbaren Argumenten, andere Versicherungen womöglich nur einer Mindermeinung. Beides führt jedoch dazu, dass Sie nicht Ihren vollen Schaden ersetzt erhalten. Egal, ob es um den Schaden an Ihrem Auto, ein Schmerzensgeld oder einen sonstigen Ersatz bei einem Unfall geht, Sie sind meist nicht in der Lage zu erkennen, ob eine Kürzung gerechtfertigt ist oder eben nicht.
Oder wissen Sie, was sich hinter den Begriffen UPE Aufschlag, Verbringungskosten, Wiederbeschaffungsaufwand, Stundenverrechnungssätze, markengebundene Fachwerkstatt und vielen anderen Begriffen verbirgt? Die Mitarbeiter der Versicherungen kennen die Voraussetzungen die vorliegen müssen, um Sie an eine Referenzwerkstatt mit günstigeren Stundenverrechnungssätzen, als die einer markengebundenen Fachwerkstatt verweisen zu können, Sie womöglich nicht. Sie sind womöglich nicht in der Lage sich mit der gegnerischen Versicherung, auf Augenhöhe, auseinander zu setzten, Ihr Anwalt schon. Ein Anwalt wird Sie bei einem Unfall beraten und Sorge tragen, dass Sie erhalten was Ihnen zusteht und nicht nur das, was die Versicherungen gerne zahlen würden. Sei es Schadensersatz, Schmerzensgeld, ein Leihwagen, ein Nutzungsausfall, Abschleppkosten und vieles mehr. Um einen Überblick zu erhalten und realistische Chancen auf einen für Sie möglichst günstigen Ausgang des Regulierungsverfahren zu erzielen, ist es daher absolut ratsam, einen Rechtsanwalt den Autounfall begutachten zu lassen.
Schon ein erstes Gespräch kann Ihnen grundlegende Erkenntnisse bringen, denn ein Anwalt muss nach dem Unfall ganz Ihre Position einnehmen und vollkommen in Ihrem Sinne handeln und beraten. Er ist neben dem von Ihnen gewählten Gutachter Ihr persönlicher Spezialist in dieser Angelegenheit. Neben dem an Ihrer Seite stehenden Anwalt ist ein unabhängiger Gutachter wichtig, der in Ihrem Interesse den Schaden an Ihrem Fahrzeug schätzt. Nicht die Versicherung des Gegners steht auf Ihrer Seite. Diese handelt nur im eigenen Interesse, nicht in Ihrem. Daher sollten Sie sich niemals darauf einlassen, dass der von der gegnerischen Versicherung beauftragten Gutachter Ihren Schaden begutachtet. Es liegt auf der Hand, dass niemand die Hand beißt, die einen füttert.
Ihr Interesse vertritt nur Ihr Anwalt im Verkehrsrecht.
Vielleicht ist die Unfalllage gar nicht so eindeutig, wie Sie und die Polizei meinen. Eventuell droht ja auch noch ein Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren. Auch dann hilft Ihr Anwalt weiter.
Daher muss einer der ersten Gänge nach einem Verkehrsunfall, der zum Anwalt sein. Erst Recht, wenn man glaubt, nicht schuld zu sein. Nicht erst dann, wenn es Probleme gibt.
Schließlich ist auch die Kostenfrage leicht zu beantworten. Der Gegner oder dessen Versicherung muss im Rahmen der Einstandspflicht die Kosten des eigenen Anwalts übernehmen. Sollte also einmal nicht alles bezahlt werden, so übernimmt i.d.R. die Verkehrsrechtsschutzversicherung diese Kosten.
Auch wenn Sie keine einstandspflichtige Verkehrsrechtsschutzversicherung haben, findet sich oft eine entsprechende Lösung für die Kosten.