Schadengutachten
Ein Schadengutachten dient unter anderem zur Feststellung des Schadenumfangs und der Schadenshöhe, sowie der Beweissicherung. Zuerst muss geklärt werden, ob es sich um einen Haftpflichtschaden (mein Fahrzeug wurde durch Fremdeinwirkung beschädigt) oder um einen Kaskoschaden (ich habe den Unfall verursacht) handelt.
Bei kleinen Schäden (Bagatellschaden -> Schäden bis ca. 750,00€) kann sowohl ein Kostenvoranschlag, als auch ein Kurzgutachten erstellt werden. Letzteres ist zu empfehlen, da es zum einen von der Versicherung grundsätzlich anerkannt wird und zum anderen aussagekräftiger ist. Darüber hinaus kann dieses bei Bedarf zu einem vollwertigen Schadengutachten umgewandelt werden.
In der unten aufgeführten Tabelle werden die Unterschiede zwischen den von uns gefertigten Kostenvoranschlägen, Kurzgutachten und vollwertigen Gutachten dargestellt.
Vergleich zwischen Kostenvoranschlag, Kurzgutachten und Gutachten:
(Falls die Tabelle nicht vollständig sichtbar ist, bitte das Handy umdrehen)
Kostenvoranschlag Rep.-Kosten < 750 € |
Kurzgutachten Rep.-Kosten < 750 € |
Gutachten Rep.-Kosten >750 € |
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Angabe von Verrechnungssätze | JA | JA | JA |
Angabe der Ersatzteilpreise | JA | JA | JA |
Bildliche Dokumentation des Schadens | JA | JA | JA |
Bildliche Dokumentation des Fahrzeugs | NEIN | JA | JA |
Angaben zum optischen Zustands | NEIN | JA | JA |
Angaben zum technischen Zustand | NEIN | JA | JA |
Angaben zu Reparatur- oder Prognoserisiken | NEIN | JA | JA |
Beschreibung der Unfallschäden und des Reparaturweges | NEIN | NEIN | JA |
Angaben zur Wertverbesserung | NEIN | NEIN | JA |
Angaben zum Wiederbeschaffungswert | NEIN | NEIN | JA |
Angaben zur Reparaturdauer | NEIN | NEIN | JA |
Angaben zur Nutzungsausfallentschädigung und/oder zum Mietwagenpreis | NEIN | NEIN | JA |