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Was gilt es bei einem Unfall zu beachten?

Unfallstelle absichern

> Warnblinkanlage einschalten
> Warnweste anlegen
> Warndreieck aufstellen (Innerorts ca. 50m; auf Landstraßen ca. 150m; auf Autobahnen ca. 250m)

Erste Hilfe leisten

> Ruhe bewahren
> Hilfe rufen (112 Rettungsdienst und Feuerwehr, 110 für die Polizei)
> Erste-Hilfe Maßnahmen einleiten
> wenn möglich, verletzte Person aus dem Fahrzeug befreien
> atmende Personen in die stabile Seitenlage bringen und den Mund leicht öffnen (Video)
> bei nicht atmenden Personen mit Herzmassage beginnen (Video)
> Blutungen durch Druckverband stillen

Personendaten aufnehmen

> Personendaten von allen Beteiligten und Zeugen (auch selber ansprechen) aufnehmen

Fotos aufnehmen

> wenn möglich, Fotos aufnehmen (Position der Fahrzeuge und evtl. die Schäden)


Ob Geschädigter oder Unfallverursacher. Beide Parteien haben Rechte und Pflichten, die sich wie folgt aus dem BGB ergeben:

Ihre Rechte:

Geschädigter
>Schadenersatzanspruch
>Anspruch auf einen   Sachverständiger/Gutachter
>Anspruch auf einen Rechtsanwalt
Unfallverursacher
>Aussageverweigerungsrecht
>beauftragen eines Rechtsanwalts im OWI-Verfahren
>den Schaden selber zu bezahlen

Ihre Pflichten:

Geschädigter
>Datenaustausch
>Wahrheitspflicht
>Erste Hilfe leisten
>Unfallort absichern
Unfallverursacher
>Datenaustausch
>Wahrheitspflicht
>Erste Hilfe leisten
>Unfallort absichern
>Die Haftpflichtversicherung informieren
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