Haftpflichtschaden
In diesem Fall sind Sie der Geschädigte, wobei grundsätzlich alle Kosten durch die gegnerische Versicherung getragen werden. Das Schadengutachten wird dann für Sie komplett kostenlos* erstellt.
Ist die Schuldfrage eindeutig und Sie sind der Geschädigte, so beauftragen Sie selbst einen Kfz-Sachverständigen. Sie sind in diesem Fall nicht verpflichtet einen von der Versicherung vorgeschlagenen Kfz-Sachverständigen einzuschalten bzw. zu akzeptieren. Diese stehen im Auftrag der Versicherung und handeln üblicherweise parteiisch.
Des Weiteren steht Ihnen ein Rechtsanwalt zu, dessen Kosten ebenfalls von der gegnerischen Versicherung getragen werden und der für Sie somit kostenlos* tätig wird. Hier empfiehlt es sich, einen Anwalt für Verkehrsrecht zu beauftragen. Warum ein Rechtsanwalt und warum es sinnvoll wäre einen zu beauftragen, erfahren Sie unten.
*Sofern keine Mitschuld oder herbeigeführter Unfall
Kaskoschaden
Vollkaskoschaden:
Im Fall, dass Sie den Unfall verursacht haben und auf Reparaturkosten bestehen, tritt die Vollkaskoversicherung in Kraft.
Teilkaskoschaden:
Im Fall, dass weder Sie noch jemand anderes am Unfall die Schuld trägt, wie z.B. durch Kollision mit einem Tier oder durch Naturkatastrophen, tritt die Teilkasko in Kraft.
In beiden Fällen steht es der Versicherung zu, einen eigenen Sachverständigen zu beauftragen. Lesen Sie sich Ihren Versicherungsvertrag aufmerksam durch und beachten Sie die „AKB“.
Sollten Sie mit dem Gutachten der von der Versicherung erstellt worden ist nicht einverstanden sein, steht es Ihnen frei, zusätzlich einen eigenen Sachverständigen zu beauftragen, dessen Kosten Sie jedoch selbst tragen müssen.
Der unabhängige Sachverständige prüft dann Ihr Gutachten, Ihre Rechnung oder Ihren Kostenvoranschlag (siehe Gutachten-, Rechnungs- & Kostenvoranschlagsprüfung (Verlinkung)) und leitet, wenn nötig, weitere Schritte mit Ihrer Zustimmung ein.