Reparaturbestätigung
Die Reparaturbestätigung dient zum Nachweis einer durchgeführten Reparatur.
In den meisten Fällen kommt diese bei der fiktiven Schadensabwicklung zur Anwendung.
Wurde die Reparatur sach- und fachgerecht durchgeführt, stehen Ihnen u.a. die Nutzungsausfallkosten und die, bei der fiktiven Abrechnung entfallene MwSt., zu.
Darüber hinaus dient die Reparaturbestätigung als Sicherheit, um eine Schadensregulierung auch bei zukünftigen Schäden an gleicher Stelle zu erreichen.
Eine Reparaturbestätigung wird benötigt, wenn:
> ihr Fahrzeug in Eigenregie repariert wurde oder
> wenn keine Rechnung über die Reparatur vorhanden ist.
Notwendige Unterlagen für eine Reparaturbestätigung:
> das im Vorfeld erstellte Gutachten (falls dies nicht bei uns erstellt wurde)
> Bilder vom Schaden