Was kostet mich ein Gutachten?
Je nach Fall:
Haftpflicht (Ich bin am Unfall nicht Schuld):
In diesem Fall ist das Gutachten grundsätzlich kostenlos, die gegnerische Versicherung trägt die Kosten.
Kasko (Ich bin am Unfall Schuld):
In diesem Fall beauftragt die Versicherung den Kfz-Sachverständiger. Ist der Versicherungsnehmer mit dem Gutachten nicht zufrieden, steht es ihm frei, einen eigenen Gutachter seiner Wahl zu beauftragen, welcher das Gutachten der Versicherung prüft (siehe Gutachtenprüfung) und somit das Sachverständigenverfahren einzuleiten. Das Gutachten wäre hier jedoch mit Kosten verbunden.
Was ist, wenn der Schaden „klein“ ist?
Ein Schaden, dessen Reparaturkosten sich unter 750,00€ belaufen, wird auch als Bagatellschaden bezeichnet. In diesem Fall würde ein Kostenvoranschlag ausreichen, wäre jedoch nicht empfehlenswert. Ein Kurzgutachten ist aussagekräftiger, um sich auf der sicheren Seite zu befinden.
Der Unterschied zwischen einem Kostenvoranschlag, einem Kurzgutachten und einem Gutachten kann hier nachgelesen werden.
Kann ein Gutachter auch Kostenvoranschläge erstellen oder muss ich dafür in eine Werkstatt?
Ja ein Gutachter kann ebenfalls Kostenvoranschläge erstellen.
Diese sind meist Aussagekräftiger, als die von einer Werkstatt, da der Kostenvoranschlag des Gutachters umfangreicher als der einer Werkstatt ist.
Was ist ein Kurzgutachten?
Ein Kurzgutachten wird, wie auch ein Kostenvoranschlag, dann gefertigt, wenn ein Bagatellschaden vorliegt (Reparaturkosten bis ca. 750,00€). Ein Kurzgutachten ist jedoch aussagekräftiger als ein Kostenvoranschlag und wird in der Regel ebenfalls von der Versicherung anerkannt. Der Unterschied zwischen einem Kostenvoranschlag und einem Kurzgutachten kann hier nachgelesen werden.
Wäre es vernünftig einen Rechtsanwalt zu beauftragen und wie hoch wären hier die Kosten für dessen Einsatz?
Ja, denn ein Rechtsanwalt würde Ihre Interessen gegenüber der Versicherung vertreten.
Der Rechtsanwalt kostet im
Haftpflichtfall nichts. Die Kosten trägt die gegnerische Versicherung.
Warum es sinnvoll wäre einen Rechtsanwalt zu beauftragen, ist (
hier) ausführlich erläutert.
Habe ich das Recht auf einen freien Sachverständigen (Gutachter)? Welche Vorteile bringt mir der Einsatz eines freien Sachverständigen?
Ja, als Geschädigter haben Sie das Recht auf einen freien Sachverständigen (Haftpflichtfall).
Anders ist es, wenn Sie die Schuld an dem Unfall tragen (Kaskofall). Ist in Ihrem Vertrag die freie Wahl eines Sachverständigen nicht vermerkt, bestellt die Versicherung einen ihrer eigenen Sachverständiger, da diese hier der Auftraggeber ist.
Hier empfiehlt es sich, Ihr Gutachten oder Ihren Kostenvoranschlag genau zu prüfen und gegebenenfalls einen Sachverständigen Ihrer Wahl zur Prüfung zu beauftragen. (Siehe Gutachten-, Rechnungs- und Kostenvoranschlagsprüfung)
Ein freier Sachverständiger arbeitet komplett frei und vor allem unabhängig. Der von der Versicherung bestellte Sachverständige vertritt in erster Linie die Interessen des Versicherers, was sich bei der Schadenssumme bemerkbar machen kann.
Häufig wird bei folgenden Punkten zu Gunsten der Versicherung, gespart:
- Stundenverrechnungssätze
- Reparaturweg
- Reparaturverfahren
- Wertminderung (Im Haftpflichtfall) etc.
Was ist, wenn ich an einem Unfall eine Teilschuld trage? Was kostet mich das Gutachten in diesem Fall? Wie sieht es mit der Schadensregulierung aus?
Die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung reguliert je nach Quote den Teil Ihrer Schäden und Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung reguliert ebenfalls nach Quote einen Teil der Schäden des Unfallgegners (somit steigt gegebenfalls auch Ihr Haftpflichtversicherungsbeitrag).
Die Gutachtenrechnung wird ebenfalls durch eine Quote gezahlt. Den anderen Teil der Rechnung müssen Sie selbst übernehmen.
Wo findet die Besichtigung des Unfallfahrzeuges statt?
a. Bei Ihnen
b. Bei uns
c. Am Unfallort
d. In einer Werkstatt
e. Am aktuellen Standort des Fahrzeuges.
Was ist, wenn ich mein Fahrzeug in einer Fach- oder Vertragswerkstatt reparieren lassen will? Kann ich Sie dann als Gutachter beauftragen?
Natürlich. Übermitteln Sie der Werkstatt die Information, dass Sie Ihren eigenen Gutachter beauftragen, und dass diese sich an den Gutachter wenden soll.
Die Werkstatt vereinbart mit uns einen Termin zu Besichtigung. Anschließend wird das Gutachten erstellt und an Sie, gegebenenfalls an den Rechtsanwalt oder an die Versicherung und an die Werkstatt übermittelt. Die Werkstatt würde nach erhalt des Gutachtens mit der Reparatur beginnen.
Steht mir, während mein Fahrzeug in der Werkstatt steht, ein Mietwagen und/oder ein Nutzungsausfall zu?
Ja, während der Reparaturzeit wird ein Mietwagen bezahlt oder Sie bekommen den entsprechenden Nutzungsausfall erstattet. Der Nutzungsausfall wird ebenfalls ermittelt und ist im Gutachten angegeben.
Die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung reguliert je nach Quote den Teil Ihrer Schäden und Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung reguliert ebenfalls nach Quote einen Teil der Schäden des Unfallgegners (somit steigt gegebenfalls auch Ihr Haftpflichtversicherungsbeitrag).
Die Gutachtenrechnung wird ebenfalls durch eine Quote gezahlt. Den anderen Teil der Rechnung müssen Sie selbst übernehmen.