Die Restwertermittlung dient der Feststellung des Wertes eines nicht-reparierten Unfallfahrzeugs. Dadurch kann entschieden werden, ob es sinnvoll ist das Unfallfahrzeug zu reparieren oder unrepariert zu verkaufen.
Zur Bestimmung des Restwertes sind verschiedene Faktoren maßgebend:
Die Grundlage der Restwertermittlung ist der Fahrzeugwert vor dem Unfall. Diesbezüglich wird der Wiederbeschaffungswert (WBW) ermittelt. Der Wiederbeschaffungswert ist der Wert, der aufzubringen ist, um ein gleichwertiges Fahrzeug, am regionalen Markt, bei einem seriösen Händler in einem angemessenen Zeitraum, zu beschaffen. Darüber hinaus ist das Schadensbild für die Restwertermittlung ausschlaggebend. Die Art, die Höhe, die Reparaturwürdigkeit, sowie der Reparaturweg des Schadens spielen unter anderem eine Rolle. Ist eine Reparatur nicht mehr zu befürworten, wird das Fahrzeug auf verwertbare Teile überprüft, woraufhin das Unfallfahrzeug ausgeschlachtet und verschrottet wird.